Sprachstandserhebung                               

Im Februar und März 2026 findet  eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.

Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.

Die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist grundsätzlich verpflichtend.

Ausnahmen:

  • Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung. Diese bestätigt, dass Ihr Kind keinen Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.

oder

  • Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und diese bestätigt den Besuch.

oder

  • Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und diese bestätigt den Besuch.

oder

  • Eine Logopädische Praxis bestätig, dass kein Förderbedarf im Bereich Sprache vorliegt.

In diesen Fällen müssen Sie die Bestätigung umgehend im Original an der Schule vorlegen. Sie erhalten die Bestätigung bis spätestens 31.01.2026.

Liegt die Bestätigung der Schule vor, muss Ihr Kind nicht an der Sprachstandserhebung teilnehmen.

Ort, Datum und Uhrzeit

Über Ort, Datum und Uhrzeit der Sprachstandserhebung informiert Sie die  Grundschule, in die ihr Kind eingeschult werden soll.

Die Sprachstandserhebung findet zwischen Februar und März 2026 statt.

Sie erhalten die Einladung hierzu spätestens im Februar 2026.

Mitzubringen sind:

Zum Termin bringen Sie bitte das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original oder Kopie) mit.

Dauer der Sprachstandserhebung

Insgesamt dauert die Sprachstandserhebung ca. 30 Minuten (Begrüßung – Durchführung – Verabschiedung).

Die Grundschule teilt Ihnen das Ergebnis der Sprachstandserhebung innerhalb einer Woche nach dem Termin mit.

Weitere Informationen zur Sprachstandserhebung finden Sie unter

https://www.km.bayern.de/einschulung#sprachstandserhebung

Eine Zusammenfassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie hier.

Dieser Link führt Sie zu Informationen in einfacher Sprache.

Benötigen Sie weitere Informationen, schreiben Sie eine Email an:

6535.sekretariat-moenau@schule.bayern.de