Die Schuleinschreibung
Wo melde ich mein Kind an?
Sie müssen Ihr Kind an der öffentlichen Grundschule anmelden, in deren Schulsprengel Sie Ihren Aufenthaltsort haben.
Dies gilt auch, wenn Ihr Kind aus persönlichen Gründen eine andere öffentliche Schule besuchen soll. Ein Gastschulantrag regelt anschließend dieses Vorhaben.
Soll Ihr Kind eine Förderschule oder eine private Grundschule besuchen, verständigen Sie uns bitte über dieses Vorhaben!
Wann findet die Schulanmeldung statt?
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/ 25 findet am Dienstag, den 05.03.2024 statt.
Tag der Schulanmeldung
Eltern, deren Kinder in uns bekannte Kindergärten gehen, erhalten eine schriftliche Einladung und kommen am Dienstag, den 05.03.2024 zwischen 12.45 Uhr und 15 Uhr ohne ihr Kind zur Schulanmeldung.
Eltern, deren Kinder wir keinem Kindergarten zuordnen konnten, erhalten ebenfalls eine Einladung und kommen am Dienstag, den 05.03.2024 um 11.55 Uhr mit Ihrem Kind zum Schnuppern und zur Schulanmeldung.
Um Ihnen eventuelle Wartezeiten zu versüßen, wird der Elternbeirat in der Aula Kaffee und Kuchen für einen ersten Erfahrungsaustausch anbieten.
Wer ist schulpflichtig?
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt wurden.
Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden (Korridor), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht befreit und ein Jahr später eingeschult werden. Dennoch müssen sie an der Sprengelschule angemeldet werden.
Die Schule spricht aufgrund ihrer Beobachtung beim Schnupperunterricht/ Kindergarten/ Vorkurs eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob das Kind eingeschult oder von der Schulpflicht befreit wird. Den Antrag der Erziehungsberechtigten auf Schulpflichtbefreiung bitte pünktlich bis zum 08.04.2024 schriftlich bei der Sprengelschule einreichen.
Zurückstellungen
Ein schulpflichtiges Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art.41 Abs.1 BayEuG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Schulanmeldung mit der Schule Kontakt auf, damit wir Sie über das Vorgehen informieren können.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule trifft nach §2 (4) VSO der Schulleiter.
Eine Übersicht, ob ihr Kind schulpflichtig ist, finden Sie hier.
Was muss ich zur Schulanmeldung mitbringen?
Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns per Post. Bringen Sie diese bitte schon ausgefüllt am Tag der Schulanmeldung mit! Bei Bedarf können sie diese auch hier herunterladen:
- Notfall Telefonnummern
- Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten
- Verschiedenes: Sprache, Religion, Betreuung, Klassenwunsch
- Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme mit dem Kindergarten
- Anleitung „Die SchulApp“
Weiterhin bringen Sie bitte mit:
- Geburtsurkunde oder Familienbuch
- bei ausländischen Kindern: Reisepass
- Nachweis der schulärztlichen Untersuchung
- Sorgerechtsbescheid bei Alleinerziehenden
Bei Bedarf finden Sie hier noch weitere Formulare zum Download:
- Antrag auf Schulpflichtbefreiung (Vorsicht Abgabe bis spätestens 08.04.2024)
- Antrag auf Zurückstellung
- Anmeldung für den Ganztag (Vorsicht Abgabe bis spätestens 15.03.2024)
- Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme
- Antrag auf freiwilligen Besuch des Religionsunterrichts
- Gastschulantrag finden Sie hier auf der Seite des Bayernportals
Wie kann ich mein Kind für die Ganztagesklasse anmelden?
- Kommen sie am Tag der Schulanmeldung mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung!
- Sie bekommen dann von uns einen Anmeldebogen, den Sie ausfüllen und begründen, warum Sie einen Platz in der Ganztagesklasse brauchen.
- Den Antrag auf Aufnahme in die Ganztagesklasse können Sie auch schon vorab auf der Homepage herunterladen und ausfüllen.
- Die Entscheidung, wer in die Ganztagesklasse aufgenommen wird, trifft die Schulleitung nach Sichtung der Anmeldungen. Es sind nur begrenzte Plätze vorhanden.
In der Regel haben wir mehr Anmeldungen als Plätze. Auf der Grundlage Ihrer Begründung (Bitte genau begründen!) entscheidet die Schulleitung, wer in die Ganztagesklasse aufgenommen werden kann. Bevorzugt werden Kinder, bei denen beide Elternteile berufstätig sind bzw. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden. Bitte legen Sie einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers vor!
Am Dienstag, den 20.02.2024 findet für am Ganztag interessierte Eltern und deren Kinder von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Offener Ganztag“ statt. Eltern und Kinder dürfen schnuppern.
Treffpunkt: Aula der Mönauschule
„Die SchulApp“ Unser Kommunikationsmittel an der Mönauschule
Für die tägliche Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus verwendet die Mönauschule die Schulsoftware „DieSchulApp“. Auch werden über dieses Tool Krankmeldungen Ihres Kindes bei der Schule gemeldet. Die Software läuft über einen Server in Deutschland. Als Daten werden nur der Name Ihres Kindes, Ihr Name und Ihre Mailadresse verwendet.
Schritte zur Nutzung:
„DieSchulApp“ ist für die Betriebssysteme Android und iOS sowie im Browser unter
https://www.dieschulapp.de/app/login verfügbar. Die Nutzung ist für Sie kostenlos.
Für die Installation der App auf Ihrem Smartphone, öffnen Sie den App Store (iOS) oder den Play Store (Android) auf Ihrem Gerät und suchen dort nach „DieSchulApp“.
Wir legen Sie im System als Benutzer an und schalten Sie frei.
Nach der Schulanmeldung im März erhalten Sie per Mail Benutzername und Passwort (Bitte auch im Spamfilter kontrollieren).
Sobald Sie das Passwort in der App eingegeben haben, können Sie mit der Nutzung starten.
Nach der Registrierung erhalten Sie gegen Ende des aktuellen Schuljahres erste wichtige Informationen zum Schulstart bzw. dem neuen Schuljahr ausschließlich über „Die SchulApp“.
Sollten Sie keine Mail erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit Frau Burg (6535.sekretariat-moenau@schule.bayern.de) oder Frau Schoß (6535.konrektorin-moenau@schule.bayern.de) auf.